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Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023-1230 wurde am 29. Juni 2023 veröffentlicht und ersetzt ab dem 20. Januar 2027 die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Hersteller sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten.

Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wurde am 29. Juni 2023 veröffentlicht und ersetzt ab dem 20. Januar 2027 die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Hersteller sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten.

Übergangsfrist bis 2027 – aber Handlungsbedarf besteht

Die bisherige Maschinenrichtlinie gilt noch bis zum Stichtag im Januar 2027. Danach dürfen Maschinen nur noch gemäss der neuen Verordnung in Verkehr gebracht werden.

Wichtige Neuerungen:

  • Verordnung statt Richtlinie: Direkt in allen EU-Staaten anwendbar.
  • Erweiterter Geltungsbereich: Auch sicherheitsrelevante Software und KI erfasst.
  • Digitale Dokumentation: Konformitätsunterlagen können vollständig digital erstellt werden.
  • Digitale Betriebsanleitungen zulässig: Gedruckte Anleitung nur noch auf Wunsch erforderlich.

Digitale Betriebsanleitung – das ist künftig möglich

Betriebsanleitungen dürfen standardmässig digital bereitgestellt werden, z. B. via:

  • QR-Code auf der Maschine
  • Download-Link auf Typenschild oder Konformitätserklärung
  • Online-Plattformen oder Maschinen-Displays

Wichtig: Die digitale Anleitung muss dauerhaft, zugänglich und lesbar sein. Eine Druckversion ist nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch mitzuliefern.

Was Hersteller jetzt tun sollten

  • Dokumentation prüfen: Ist eine digitale Bereitstellung möglich?
  • Digitale Prozesse aufbauen: QR-Codes, Links, Portale vorbereiten
  • Teams schulen: Neue Anforderungen an Sicherheit, Software, KI beachten

Fazit

Die Maschinenverordnung bringt Rechtssicherheit und erlaubt endlich moderne, digitale Lösungen bei der Dokumentation. Hersteller sollten die Übergangsfrist nutzen, um ihre Prozesse fit für 2027 zu machen.

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