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Wettbewerbsvorteile für Schweizer Unternehmen

EU-Konformität durch CE-Services von FCT.swiss

CE-Services – den EU Anforderungen entsprechend

Bei FCT.swiss finden Schweizer Unternehmen eine umfassende Beratung und Betreuung für die CE-Kennzeichnung ihrer Produkte.

Eine CE-Kennzeichnung ist nur zulässig, wenn auch eine entsprechende Konformitätserklärung abgegeben wurde. Gemäss der EU-Verordnung 765/2008 erklärt der Produzent, Inverkehrbringer oder der EU-Bevollmächtigte „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung definiert sind.“ Mit einer CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller folglich die Konformität des von ihm hergestellten oder durch ihn vertriebenen Produkts mit der in der Leistungserklärung angegebenen Leistung.

FCT.swiss hilft Schweizer Unternehmen bei der Erstellung der EU-Konformitätserklärung zur CE-Kennzeichnung ihrer Produkte. Unser qualifiziertes Team ist fachlich auf dem neuesten Stand der Richtlinien und Normen. Somit sind rechtliche Besonderheiten zum Beispiel für Bauprodukte oder Medizinprodukte für uns nichts Unbekanntes. Die CE-Kennzeichnung ist nicht etwa ein Qualitätszeichen, vielmehr signalisiert sie, dass ein Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Die Risikoreduzierung, die Kostenersparnis und das gezielte Erwirken von Wettbewerbsvorteilen setzen wir durch eine eingehende und individuelle Beratung um.

CE-Services von FCT.swiss – Konformitätssicherheit für Schweizer Unternehmen

Schweiz und CE-Kennzeichnung:

In einem bilateralen Vertrag haben die Schweiz und die EU pragmatische Festlegungen bzgl. der CE-Kennzeichnung getroffen (Mutual Recognition Agreement, MRA). Versuche eine einheitliche weltweite Regelung zu erreichen, sind bisher gescheitert.