

CE- und UKCA-Kennzeichnung für Maschinenexporte nach Grossbritannien: Was gilt aktuell?
Aktuelle Regeln für Hersteller: CE-Zeichen bleibt in UK anerkannt
Der Brexit hat für Maschinenhersteller viele Unsicherheiten geschaffen – insbesondere im Hinblick auf die CE-Kennzeichnung und das neue britische UKCA-Zeichen. Gute Nachrichten für alle Exporteure: Die britische Regierung hat im Jahr 2023 klargestellt, dass das CE-Zeichen weiterhin unbefristet anerkannt wird.
Maschinenexport nach UK: Was ursprünglich geplant war
Ursprünglich sollte ab Ende 2024 nur noch das UKCA-Zeichen für das Inverkehrbringen von Maschinen und anderen Produkten in Grossbritannien zulässig sein. Damit hätten viele europäische Hersteller eine zusätzliche UKCA-Konformitätsbewertung durchführen und ihre Produkte speziell für den britischen Markt neu kennzeichnen müssen.
Neuer Stand: CE-Zeichen gilt weiterhin – unbefristet
Im August 2023 hat die britische Regierung angekündigt, dass die CE-Kennzeichnung dauerhaft als gleichwertig zum UKCA-Zeichen anerkannt wird. Das bedeutet:
- Kein UKCA-Zeichen nötig: Produkte mit CE-Kennzeichnung dürfen auch nach 2024 in England, Schottland und Wales vertrieben werden.
- EU-Konformitätserklärung wird anerkannt: Hersteller müssen keine zusätzliche UK-spezifische Erklärung erstellen.
- Die Regelung betrifft Maschinen, Elektrotechnik, Spielzeuge, persönliche Schutzausrüstung und weitere Produktkategorien unter Aufsicht des Department for Business and Trade (DBT).
Welche Maschinenhersteller jetzt handeln müssen – oder auch nicht
Fazit: Für Unternehmen, die ihre Produkte bereits CE-konform nach EU-Recht in Verkehr bringen, besteht kein zusätzlicher Handlungsbedarf für den britischen Markt.
Vorteile für Hersteller:
- Kein doppelter Aufwand bei Prüfverfahren
- Keine Umstellung auf UKCA-Kennzeichnung notwendig
- Planungssicherheit für Lieferketten und technische Dokumentation
Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters in UK: Ist das notwendig?
Für Maschinen, die unter die CE-Kennzeichnung fallen und direkt vom EU-Hersteller in das Vereinigte Königreich exportiert werden, ist kein zuständiger Vertreter mit Sitz in Grossbritannien erforderlich. Die Produkte können auch ohne UKCA-Zeichen und ohne UK Responsible Person in Verkehr gebracht werden – vorausgesetzt, der Hersteller übernimmt selbst die volle Verantwortung und haftet für die Konformität.
Achtung: Wenn der Vertrieb über britische Händler erfolgt oder der Hersteller ausserhalb der EU sitzt (z. B. Schweiz), kann unter Umständen doch die Benennung eines Authorized Representative oder einer UK Responsible Person notwendig sein. In solchen Fällen sollte eine rechtliche Prüfung erfolgen.
Diese Regelung betrifft vor allem Spezialbranchen wie:
- Medizinprodukte
- Druckgeräte
- Kosmetika
- Funkanlagen
- Messinstrumente
Für klassische Maschinenbauprodukte nach Maschinenrichtlinie besteht aktuell kein genereller Vertretungserfordernis.
Hinweis zu Nordirland
Für Nordirland gelten weiterhin besondere Regelungen im Rahmen des Nordirland-Protokolls. Dort wird die CE-Kennzeichnung grundsätzlich anerkannt – das UKCA-Zeichen allein reicht nicht aus. In bestimmten Fällen ist eine zusätzliche UKNI-Kennzeichnung erforderlich.