
Überblick erfordert Fachwissen.
Betriebsanleitungen sind ein rechtlich vorgeschriebener Bestandteil einer Maschine. Sie müssen die Informationen enthalten, die für eine sichere Montage, Inbetriebnahme, Bedienung, Reinigung, Instandhaltung und Entsorgung erforderlich sind. Unvollständigen Maschinen ist eine Montageanleitung beizufügen. Unklare, unvollständige oder fehlerhafte Anleitungen können als Produktmangel gelten und erhebliche Haftungs- und Sicherheitsrisiken verursachen.
Mit der ab dem 20. Januar 2027 geltenden Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verändern sich auch die Anforderungen an die Bereitstellung von Betriebsanleitungen. Diese dürfen künftig grundsätzlich digital zur Verfügung gestellt werden. Dabei müssen sie eindeutig der Maschine zugeordnet, während der voraussichtlichen Lebensdauer der Maschine - mindestens jedoch zehn Jahre - zugänglich sowie herunterladbar, speicherbar und ausdruckbar sein. Auf Wunsch des Käufers muss der Hersteller innerhalb eines Monats nach dem Kauf kostenlos eine Papierfassung bereitstellen.
Eine professionell erstellte Betriebsanleitung erfüllt jedoch nicht nur gesetzliche Anforderungen.
Eine verständliche Struktur, zielgruppengerechte Inhalte und eine hochwertige Gestaltung erleichtern den sicheren Umgang mit dem Produkt, reduzieren Rückfragen und Servicekosten und stärken das Vertrauen in Hersteller und Marke.
FCT.swiss unterstützt Sie bei der Erstellung neuer sowie bei der Überarbeitung und Digitalisierung bestehender Betriebs- und Montageanleitungen nach den aktuellen und kommenden rechtlichen Anforderungen.
