
Komplexität erfordert Fachwissen.
FCT.swiss bietet umfassende Dienstleistungen für die Erstellung von Betriebs- und Montageanleitungen und hilft Unternehmen, rechtssichere und qualitativ hochwertige Dokumentationen zu erstellen.
Die EU-Konformitätserklärung ist ein zentraler Bestandteil des Konformitätsbewertungsverfahrens. Mit ihr erklärt der Hersteller in eigener Verantwortung, dass eine Maschine die einschlägigen Anforderungen der europäischen Rechtsvorschriften erfüllt. Für unvollständige Maschinen ist eine EU-Einbauerklärung erforderlich. Sie dokumentiert unter anderem, welche grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen angewendet und erfüllt wurden.
Mit der ab dem 20. Januar 2027 geltenden Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ändern sich die Bezeichnungen, Inhalte und formalen Anforderungen dieser Erklärungen. Hersteller sollten ihre bestehenden Vorlagen daher frühzeitig überprüfen und anpassen. Dabei sind neben der Maschinenverordnung auch weitere anwendbare EU-Rechtsvorschriften und die jeweils durchgeführten Konformitätsbewertungsverfahren zu berücksichtigen.
FCT.swiss unterstützt Schweizer Hersteller und Exporteure bei der Prüfung, Erstellung und Aktualisierung von EU-Konformitäts- und EU-Einbauerklärungen. Wir sorgen dafür, dass die erforderlichen Angaben vollständig und korrekt abgebildet werden und die Erklärungen mit der übrigen technischen Dokumentation übereinstimmen.
Leistungen von FCT.swiss im Überblick:
- Erstellung von EU-Konformitäts- und EU-Einbauerklärungen
- Fachwissen zu Richtlinien und Normen
- Individuelle Beratung für verschiedene Produktbereiche
- Vertrauen Sie auf FCT.swiss für eine rechtskonforme und sichere Produktkennzeichnung

